Aufgrund der weiterhin bestehenden Einschränkungen im Zusammenhang mit der aktuellen Corona-Krise wird die ordentliche Vertreterversammlung im Jahr 2020 als Präsenzsitzung nicht stattfinden.
Nach derzeitigem Kenntnisstand beständen erhebliche Risiken bei der Durchführung einer Präsenzsitzung, insbesondere in Bezug auf die gesetzlich vorgeschriebenen Abstands- und Hygieneregelungen. Zum anderen gehören viele unserer Vertreter der Risikogruppe nach den Vorgaben des Robert-Koch-Instituts an. Letztlich besteht keine Notwendigkeit zur Durchführung der Vertreterversammlung. Es ist nach den Angaben der wohnungswirtschaftlichen Verbände GdW und BBU unschädlich, wenn in diesem Jahr aufgrund der COVID-19-Pandemie keine Beschlüsse der Vertreterversammlung gefasst und diese im nächsten Jahr nachgeholt werden.
Entsprechend dem Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27.03.2020 ist die Feststellung des Jahresabschlusses 2019 bereits durch den Aufsichtsrat erfolgt. Alle weiteren Versammlungsbeschlüsse (Verwendung Bilanzgewinn, Entlastung Vorstand und Aufsichtsrat, Wahl Aufsichtsrat) können auf der nächsten ordentlichen Vertreterversammlung im Jahr 2021 gefasst werden.
Wir gehen davon aus, dass die ordentliche Vertreterversammlung 2021 dann wieder wie gewohnt stattfinden kann.