Ganz klar! Genossenschaftliches Wohnen ist etwas ganz Besonderes. Hier steht das Miteinander im Vordergrund. Die Idee und Praxis der Genossenschaft ist Ende November 2016 sogar als erster deutscher Beitrag in die UNESCO-Liste des Immateriellen Kulturerbes aufgenommen worden.
Genossenschaft heißt für Sie, lebenslanges Wohnrecht bezahlbar und sicher, sich rundum wohl zu fühlen und stets einen Ansprechpartner vor Ort zu haben. Wir als Genossenschaft bieten Ihnen zudem weitere attraktive Vorteile.
Jedes Mitglied hat einen angemessenen Beitrag zur Aufbringung der Eigenleistung durch die Übernahme von Geschäftsanteilen zu leisten. Ein Geschäftsanteil beträgt 155,00 €.
Für den Erwerb der Mitgliedschaft ist jedes Mitglied verpflichtet, drei Anteile sofort zu übernehmen, die übrigens schon für eine 1-Raum-Wohnung reichen. Darüber hinaus hat jedes Mitglied, dem eine größere Wohnung überlassen wird, weitere Anteile zu übernehmen. Für die Höhe ist gemäß Anlage der Satzung die Wohnungsgröße ausschlaggebend. Diese Anteile sind Pflichtanteile.
Mitglieder können über die Pflichtanteile hinaus weitere freiwillige Anteile übernehmen. Die Höchstzahl der Anteile, mit denen sich ein Mitglied beteiligen kann, ist 1.000.
Bei Kündigung der Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft werden die Geschäftsanteile entsprechend der Satzung ausgezahlt. Es ist auch möglich, einzelne weitere Geschäftsanteile zu kündigen, das Geschäftsguthaben zu vererben sowie teilweise oder vollständig auf einen anderen zu übertragen.
Frau Wachalski
03302 8091-30
E-Mail
Sie möchten Mitglied in unserer Genossenschaft werden? Dann rufen Sie uns an oder schicken uns eine E-Mail.