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Mitglied werden

Die Grundidee jeder Genossenschaft ist es, gemeinsam seine Ziele besser zu erreichen als im Alleingang. Als Mitglied in einer Genossenschaft sind Sie Miteigentümer und genießen viele Vorzüge. Werden Sie Mitglied hier bei uns in der WGH und seien Sie „Endlich Zuhause"!

Warum Genossenschaft?

Ganz klar! Genossenschaftliches Wohnen ist etwas ganz Besonderes. Hier steht das Miteinander im Vordergrund. Die Idee und Praxis der Genossenschaft ist Ende November 2016 sogar als erster deutscher Beitrag in die UNESCO-Liste des Immateriellen Kulturerbes aufgenommen worden.

Genossenschaft heißt für Sie, lebenslanges Wohnrecht bezahlbar und sicher, sich rundum wohl zu fühlen und stets einen Ansprechpartner vor Ort zu haben. Wir als Genossenschaft bieten Ihnen zudem weitere attraktive Vorteile.

 

  • Sicherung einer lebenslangen guten und sozial verantwortbaren Wohnungsversorgung
  • Recht auf Mitsprache in unserer Wohnungsgenossenschaft durch Vertreter
  • wirtschaftlich angemessene Nutzungsentgelte
  • hohe Investitionen in die Erhaltung und Entwicklung der Bestandsobjekte (Balkonanbau, Aufzugsanbau u. ä.), den Neubau und die Gemeinschaftseinrichtungen
  • schön gestaltetes Wohnumfeld mit vielen Spielplätzen und Grünflächen
  • fachlich gut ausgebildete und kompetente Mitarbeiter, die Ihnen gern in allen Situationen helfen
  • Ordnung und Sicherheit in den Wohngebieten durch ein organisiertes Hauswartsystem
  • schnelle und fachgerechte Ausführung von Reparaturen
  • zahlreiche interessante Veranstaltungen für Kinder, Senioren und alle anderen Mitglieder und Mieter
  • attraktive Rabatte mit der WGH-Kundenkarte in Geschäften in Hennigsdorf und Umgebung
  • Informationen und Veröffentlichungen über unsere Mitgliederzeitung „WGH-Report“
  • Klubräume für Ihre Feierlichkeiten
  • Gästewohnungen für die Unterbringung Ihrer Gäste
     

Geschäftsanteile

Jedes Mitglied hat einen angemessenen Beitrag zur Aufbringung der Eigenleistung durch die Übernahme von Geschäftsanteilen zu leisten. Ein Geschäftsanteil beträgt 155,00 €.

Für den Erwerb der Mitgliedschaft ist jedes Mitglied verpflichtet, drei Anteile sofort zu übernehmen, die übrigens schon für eine 1-Raum-Wohnung reichen. Darüber hinaus hat jedes Mitglied, dem eine größere Wohnung überlassen wird, weitere Anteile zu übernehmen. Für die Höhe ist gemäß Anlage der Satzung die Wohnungsgröße ausschlaggebend. Diese Anteile sind Pflichtanteile.

Mitglieder können über die Pflichtanteile hinaus weitere freiwillige Anteile übernehmen. Die Höchstzahl der Anteile, mit denen sich ein Mitglied beteiligen kann, ist 1.000.

Bei Kündigung der Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft werden die Geschäftsanteile entsprechend der Satzung ausgezahlt. Es ist auch möglich, einzelne weitere Geschäftsanteile zu kündigen, das Geschäftsguthaben zu vererben sowie teilweise oder vollständig auf einen anderen zu übertragen.

Download Satzung (PDF)
Download Wahlordnung (PDF)

Pflichtanteile je Wohnungsgröße

Gemäß § 17 Abs. 2 der Genossenschaftssatzung sind von den Mitgliedern, denen eine Genossenschaftswohnung überlassen wurde, jeweils folgende Pflichtanteile zu übernehmen:

  • 1-Raum-Wohnung
    465,00 Euro
  • 1-Raum-Wohnung mit Küche und Bad (Umbau)
    + Schrodaer Straße 2 - 8

    620,00 Euro
  • 1 1/2-Raum-Wohnung
    775,00 Euro
  • 2-Raum-Wohnung mit Kochnische
    775,00 Euro
  • 2-Raum-Wohnung
    930,00 Euro
  • 2 1/2-Raum-Wohnung
    1.085,00 Euro
  • 3-Raum-Wohnung
    1.240,00 Euro
  • 2 2/2-Raum-Wohnung
    1.240,00 Euro
  • 3 1/2-Raum-Wohnung
    1.395,00 Euro
  • 2 3/2-Raum-Wohnung
    1.395,00 Euro
  • 4-Raum-Wohnung
    1.550,00 Euro
  • 4 1/2-Raum-Wohnung
    1.705,00 Euro

 

Mitglied werden

Zum Erwerb der Mitgliedschaft bedarf es einer vom Bewerber zu unterzeichnenden unbedingten Beitrittserklärung und der Zulassung durch den Vorstand der Genossenschaft.

Mit Unterzeichnung der Beitrittserklärung sind mindestens drei Pflichtanteile von je 155,00 Euro sowie ein Eintrittsgeld in Höhe von 155,00 Euro sofort zu zahlen.

Der Erwerb der Mitgliedschaft ist Voraussetzung für die Anmietung einer Genossenschaftswohnung.

Die erforderliche Gesamthöhe der Geschäftsanteile richtet sich nach der Wohnungsgröße.

Sie möchten Mitglied in unserer Genossenschaft werden? Dann rufen Sie uns an oder schicken uns eine E-Mail.

Ansprechpartner

Frau Wachalski
03302 8091-30
E-Mail

Sie möchten Mitglied in unserer Genossenschaft werden? Dann rufen Sie uns an oder schicken uns eine E-Mail.

Download Satzung (PDF)

Download Wahlordnung (PDF)

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Kontakt
 

Telefon Zentrale
03302 8091-0



Telefon Reparaturannahme
03302 8091-26



Telefax
03302 8091-20

E-Mail
wgh@wg-hennigsdorf.de

Internet
www.wg-hennigsdorf.de 

 

Telefonische Sprechzeiten

Montag, Mittwoch und Donnerstag
9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Reparaturannahme
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag
8:00 Uhr bis 9:30 Uhr
Dienstag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 
14:00 bis 18:00 Uhr
 

Havarietelefon

0172 3228161

nur für Notfälle außerhalb unserer Geschäftszeiten